Neu: Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Österreich eine neue Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien weiter zu fördern und den Betrieb von Photovoltaikanlagen finanziell attraktiver zu machen.
Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung
Um von der Umsatzsteuerbefreiung zu profitieren, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Maximale Engpassleistung: Die Photovoltaikanlage darf eine maximale Engpassleistung von 35 kW (peak) nicht überschreiten.
- Standort der Anlage: Die Anlage muss auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden:
- Wohngebäude
- Gebäude, die von Körperschaften des öffentlichen Rechts genutzt werden
- Gebäude, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen genutzt werden
- Keine vorherige Förderung: Für die betreffende Photovoltaikanlage darf bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) eingebracht worden sein.
Was ist von der Steuer befreit?
- Verkauf und Installation: Der Nullsteuersatz gilt für den Verkauf von Photovoltaikmodulen sowie deren Installation. Dies umfasst sowohl den stationären Einzelhandel als auch den Onlinehandel, innergemeinschaftliche Erwerbe und Importe.
- Begleitende Leistungen: Unselbständige Nebenleistungen, die für den Betrieb der Anlage erforderlich sind, fallen ebenfalls unter die Steuerbefreiung. Dazu zählen beispielsweise die spezifische Elektroinstallation und andere technische Arbeiten, die für den sicheren Betrieb der Anlage notwendig sind.
Einschränkungen
Um zusätzliche Boden- und Flächenversiegelungen zu vermeiden, gilt die Steuerbefreiung nur für Anlagen, die auf bestehenden Gebäuden oder Bauwerken desselben Grundstücks installiert sind, wie Garagen, Schuppen oder Zäune. Es muss ein räumlicher Nutzungszusammenhang bestehen, um als „in der Nähe“ des Hauptgebäudes zu gelten.
Kontakt und Beratung
Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder besuchen Sie unsere FAQ-Seite, um mehr über die neuen Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen zu erfahren.
Diese neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung und bieten Ihnen die Möglichkeit, die Vorteile erneuerbarer Energien noch kosteneffizienter zu nutzen.